Die Organe des Vereins

Vorstand, Mitgliederversammlung und wissenschaftlicher Beirat

Der Vorstand besteht aus maximal elf Mitgliedern (Stand 2020) und tagt mehrfach im Jahr. Er ist für die strategische Ausrichtung des Vereins und die Umsetzung der Satzung von materra zuständig. Der Vorstand nimmt das Jahresbudget an, erstellt den Jahresbericht und entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.

VORSTAND

Aktuell verfügt der Verein über keinen gewählten Vorstand.   

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung tagt nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich. Sie wählt und entlastet den Vorstand, nimmt den Jahresbericht entgegen und kann Änderungen der Vereinssatzung beschließen. Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen (beitragszahlenden) Mitgliedern.

WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT

Der wissenschaftliche Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite, um die Realisierung der Vereinsziele zu fördern, finanzielle Möglichkeiten aufzuzeigen und Projekte bei Bedarf beratend zu begleiten. Dem Beirat gehören folgende Mitglieder an:

  • Prof. Dr. Michael Runge, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe; vorm. Direktor des „Collaborating Center for Postgraduate Training and Research in Reproductive Health“
    Gründungsmitglied und Projektleiter 1996-2018
  • Senta Möller, Rechtsanwältin
    Gründungsmitglied und Projektleiterin seit 1996
  • Prof. Dr. Maximilian Klar, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, leitender Oberarzt
    Collaborating Center for Postgraduate Training and Research in Reproductive Health
    Universitätsfrauenklinik Freiburg
  • Prof. Dr. Regina Kiener, Ordinaria für Staats- und Verwaltungsrecht
    Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, öffentliches Verfahrungsrecht Universität Zürich
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